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Was ich beim Verkauf Ihrer Immobilie in Murnau übernehme

Fast alles zwischen dem ersten Gespräch und der Schlüsselübergabe. Hier steht, was im Auftrag enthalten ist, was er kostet und was ich von Ihnen brauche.

Was im Auftrag enthalten ist

Die Arbeit fällt in vier Abschnitten an. In allen vieren haben Sie denselben Ansprechpartner.

Vor dem Verkauf

Bevor ein Interessent das Haus sieht, steht der Preis und liegen die Unterlagen vollständig vor.

  • Besichtigung bei Ihnen und Wertermittlung mit schriftlicher Begründung: Vergleichspreise aus Murnau, Bodenrichtwert, Zustand. Bei Mehrfamilienhäusern zusätzlich über den Ertrag.
  • Unterlagen besorgen, mit Ihrer Vollmacht direkt bei Grundbuchamt, Bauamt oder Hausverwaltung: Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung, bei Wohnungen Teilungserklärung und Protokolle.
  • Energieausweis beauftragen, falls keiner vorliegt oder er abgelaufen ist.
  • Offene Punkte klären, bevor ein Käufer danach fragt: Wohnrecht oder Grundschulden im Grundbuch, fehlende Genehmigungen, Mietverträge.

Vermarktung

Öffentlich auf den großen Portalen oder diskret an vorgemerkte Käufer. Das entscheiden Sie.

  • Fotos, Grundrisse und ein Exposé, das die üblichen Fragen schon beantwortet.
  • Veröffentlichung auf ImmoScout24 und Immowelt oder Ansprache von Käufern, die bei mir einen Suchauftrag hinterlegt haben.
  • Alle Anfragen beantworte ich selbst. Vor einer Besichtigung frage ich nach Finanzierung und Zeitplan.
  • Besichtigungen mache ich persönlich, auf Wunsch auch ohne dass Sie dabei sein müssen.
  • Nach jeder Besichtigung bekommen Sie Bescheid, was die Interessenten gesagt haben.

Verkauf

Am Ende entscheiden Sie, an wen und zu welchem Preis. Ich bereite die Entscheidung vor.

  • Preisverhandlung mit den Interessenten, ohne dass Sie sich auf Diskussionen einlassen müssen.
  • Prüfung der Finanzierung: Ich lasse mir eine Bestätigung der Bank vorlegen, bevor ein Notartermin vereinbart wird.
  • Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs mit dem Notar, Ihren Fragen und denen des Käufers.
  • Begleitung zum Notartermin.

Nach dem Notartermin

Mit der Unterschrift ist der Verkauf noch nicht vorbei.

  • Ich behalte im Blick, dass der Kaufpreis wie vereinbart gezahlt wird.
  • Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsseln.
  • Bei vermieteten Häusern: Information der Mieter und Übergabe der Mietunterlagen an den Käufer.

Was meine Arbeit kostet

Bezahlt wird nur, wenn verkauft wird. Die Provision ist fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist. Kommt kein Verkauf zustande, kostet Sie meine Arbeit nichts.

Den Maklervertrag schließen wir immer in Textform, bei Wohnungen und Einfamilienhäusern schreibt § 656a BGB das ohnehin vor. Darin steht, was ich übernehme und wie hoch die Provision ist.

Provision jeweils inklusive 19 % Mehrwertsteuer, bezogen auf den Kaufpreis.
ObjektVerkäuferKäufer
Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Eigentumswohnung3,57 %3,57 %
Mehrfamilienhaus, Grundstück, Gewerbenach Absprachenach Absprache
Ein Beispiel

Ein Haus in Murnau wird für 800.000 Euro verkauft. Käufer und Verkäufer zahlen dann je 28.560 Euro. So schreibt es § 656c BGB seit Dezember 2020 vor, wenn der Käufer eine Privatperson ist: Beide Seiten tragen bei Einfamilienhäusern und Wohnungen den gleichen Anteil.

Bewertung, Fotos, Exposé und Inserate sind in der Provision enthalten. Wenn etwas zusätzlich Geld kostet, etwa ein neuer Energieausweis oder Auszüge vom Amt, sage ich es Ihnen vorher.

Was ich von Ihnen brauche

Nicht viel, aber ohne diese vier Dinge geht es nicht.

Eine Vollmacht für die Unterlagen
Damit hole ich Grundbuchauszug, Pläne und Protokolle selbst bei den Ämtern und der Hausverwaltung ab. Sie müssen nirgends anstehen.
Zugang zum Haus
Für Fotos und Besichtigungen. Wenn Sie nicht vor Ort wohnen, reicht ein Schlüssel.
Ehrliche Angaben zu Mängeln
Feuchter Keller, alte Heizung, undichtes Dach: Was ich weiß, kann ich einpreisen. Was verschwiegen wird, kann nach dem Verkauf teuer werden.
Ihre Entscheidungen
Über Preis, Käufer und Notartermin entscheiden Sie. Ich bereite alles so vor, dass die Entscheidung leichtfällt.

Fragen zu Auftrag und Provision

Wer zahlt die Maklerprovision?

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zahlen Käufer und Verkäufer je die Hälfte, so schreibt es § 656c BGB seit Dezember 2020 vor, wenn der Käufer Verbraucher ist. In Oberbayern sind je 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer üblich. Bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken ist die Verteilung frei verhandelbar.

Wann wird die Provision fällig?

Erst wenn der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist. Kommt kein Verkauf zustande, zahlen Sie nichts.

Muss ich bei den Besichtigungen dabei sein?

Nein. Die Besichtigungen mache ich selbst. Viele Verkäufer sind lieber nicht dabei, weil Interessenten dann offener fragen. Wenn Sie dabei sein möchten, stimmen wir die Termine gemeinsam ab.

Erzählen Sie mir von Ihrer Immobilie

Sie müssen noch nichts entschieden haben. Ein kurzer Anruf oder zwei Sätze per Mail reichen, dann weiß ich, worum es geht, und sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich helfen kann.

Benjamin Kominek, Immobilienmakler in Murnau

Benjamin KominekImmobilienkaufmann, Makler seit 2012. Sie sprechen immer direkt mit mir.

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Ich melde mich persönlich, meist am selben oder nächsten Werktag. Wenn es eilt: 0162 155 2458.

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