Beim Hausverkauf nach der Scheidung entscheidet der Zugewinn darüber, wie der Erlös zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt wird.

Hausverkauf nach Scheidung & Zugewinn – klar & kompakt erklärt
Letzte Aktualisierung: 23. Juni 2025

Hausverkauf nach Scheidung – Zugewinn fair & stressfrei klären

Grüß Gott! Ich bin Benjamin Martin. Zwölf Jahre lang (2012 – 2024) führte ich in München eine Hausverwaltung samt Maklerbüro. In dieser Zeit lernte ich, in hitzigen Eigentümer­versammlungen Interessen auszubalancieren und schnelle Entscheidungen herbeizuführen – genau die Fähigkeiten, die beim Immobilienverkauf in der Scheidung zählen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Hauswert ermitteln, den Zugewinn berechnen und teure Streitpunkte vermeiden.

Zugewinn – was ist das überhaupt?

Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner. Wer während der Ehe höheres Vermögen aufgebaut hat, zahlt dem anderen die Hälfte dieser Differenz. Eine Immobilie zählt – abzüglich Schulden – zum Endvermögen am Stichtag Zustellung des Scheidungsantrags.

BeispielEhefrau (€)Ehemann (€)
Vermögen Hochzeit10 0000
Vermögen Scheidung*350 000150 000
Zugewinn340 000150 000
AusgleichspflichtDifferenz 190 000 → Hälfte = 95 000 €

*Stichtag Zustellung Scheidungs­antrag

Wer haftet nach der Trennung für den Kredit?

Merke: Die Scheidung ändert nichts am Darlehens­vertrag.
  • Nur ein Name im Kreditvertrag? → Nur diese Person haftet.
  • Beide unterschrieben? → Jeder haftet zu 100 % (Gesamt­schuldner).
  • Bleiben Raten aus, droht Zwangs­versteigerung – Ø Erlös-Abschlag ≈ 15 %.
  • Zahlt der ausgezogene Partner allein weiter, darf er die Rate bei der Unterhalts­berechnung abziehen.

Hauswert & Stichtag bestimmen

  1. Gutachten: Öffentlich bestellter Sachverständiger (≈ 1 % vom Wert).
  2. Makler-Kurzgutachten: günstiger, reicht oft fürs Familiengericht.
  3. Online-Indikator: guter Startwert.
Praxis: Legen Sie den Bewertungs­stichtag schriftlich fest (Auszug oder Antrag) – spart Diskussionen.

Verkaufsmodelle im Vergleich

ModellGeeignet für …PlusMinus
Gemeinsamer VerkaufBeide wollen LiquiditätMax. MarktpreisKooperation nötig
Auszahlung / ÜbernahmeEiner möchte bleibenKein UmzugFinanzierung nötig
ZwangsversteigerungKeine EinigungGericht erledigtErlös − ≈ 15 %

Verkaufen oder vermieten?

Haus verkaufenHaus vermieten
Kosten entflechten
Schnell Liquidität schaffen
Kontakt zum Ex-Partner minimieren
Mietausfälle / Instandhaltung❌ Risiko
Spekulations­steuer vermeiden*❌ ggf.

*Bei Selbstnutzung ≥ 3 J. sowieso steuerfrei.

Ablauf & Checkliste

  1. Einigung über Modell (Mediation hilft).
  2. Verkehrswert bestimmen (Stichtag fixieren).
  3. Unterlagen ordnen: Grundbuch, Energie­ausweis, Kreditvertrag.
  4. Kredit & mögliche Vorfälligkeits­entschädigung prüfen.
  5. Makler beauftragen – neutrale Vermarktung.
  6. Kaufpreis auf Notar-Anderkonto.
  7. Erlös laut Zugewinn ausgleichen.

Steuer & Fristen

  • Spekulations­steuer: entfällt bei Selbst­nutzung ≥ 3 J.
  • Grunderwerbsteuer: keine beim internen Auszahlen.
  • Vorfälligkeits­entschädigung: Bank kann Entgelt verlangen – vorher klären.

Drei Praxis-Tipps

Tipp 1: Absprachen schriftlich – Scheidungs­folgen­vereinbarung spart Prozesse.
Tipp 2: Anderkonto nutzen – Geld erst nach Vertragsteilung freigeben.
Tipp 3: Betrachten Sie den Verkauf als Projekt: Deadlines & Aufgabenliste.

Kostenlose Erstberatung

Kontaktformular  oder  0162 155 2458

FAQ – Hausverkauf & Zugewinn

Wer entscheidet, ob verkauft wird?Nur beide Eigentümer gemeinsam. Nach Trennungs­jahr kann jeder die Teilungs­versteigerung beantragen.
Wie teilen wir den Verkaufserlös?Nach Abzug von Schulden & Kosten meist 50/50 – angepasst durch den Zugewinn­ausgleich.
Kann ich den Partner auszahlen?Ja. Bank verlangt i. d. R. 20 – 30 % Eigenkapital + gute Bonität.
Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ich den Anteil meines Ex-Partners kaufe?Nein, Übertragungen zwischen (Ex-)Ehegatten im Zuge der Vermögens­auseinander­setzung sind befreit (§ 3 Nr. 4 GrEStG).

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