Immobilienverkauf im alter

Letzte Aktualisierung: 23. Juni 2025

Immobilienverkauf im Alter – verständlich erklärt

Grüß Gott! Ich bin Benjamin Martin. Zwölf Jahre lang – von 2012 bis 2024 – führte ich in München eine eigene Hausverwaltung samt Maklerbüro. In dieser Zeit betreute ich ein buntes Portfolio von Zinshäusern bis Stadtwohnungen und lernte dabei unzählige spannende Eigentümer*innen kennen. Durch die Leitung zahlreicher Eigentümerversammlungen habe ich gelernt, Interessen fair auszubalancieren und trotzdem zügige Entscheidungen herbeizuführen. Genau diese Fähigkeiten nutze ich heute, wenn es um sensible Verkaufsfälle bei Scheidung, Erbschaft oder den Immobilienverkauf im Alter geht – immer mit dem Ziel, klare Lösungen und einen sicheren Weg zum Notar zu schaffen.

Warum viele Ältere ihr Haus verkaufen

MotivKennzeichenMögliche Lösung
BarrierefreiheitTreppen / großer GartenVerkauf → Kauf/ Miete Bungalow
LiquiditätRente reicht nichtTeilverkauf oder Leibrente
Keine ErbenAlleinstehendVollverkauf & Weltreise 😉
PflegefallUmzug ins betreute WohnenSchnellverkauf / Nießbrauch

Welche Verkaufsmodelle gibt es?

ModellSie erhalten …Sie dürfen …Risiko / Nachteil
DirektverkaufKaufpreis 100 %Sofort ausziehen (oder Mietvertrag)Emotionaler Abschied
Teilverkauf (60–80 %)Kapital sofortWeiter wohnen, anteilige KostenMonats­entgelt
LeibrenteMonatliche Rente + WohnrechtWohnrecht lebenslangLanglebigkeits­risiko Käufer
RückmietverkaufKaufpreis 100 %Als Mieter bleibenMiete steigt ggf.

Ablauf & Zeitplan

  1. Informieren: Möglichkeiten vergleichen (dieser Artikel).
  2. Wert schätzen: Online-Tool oder Vor-Ort-Termin.
  3. Unterlagen sammeln: Grundbuch, Energie­ausweis …
  4. Exposé & Interessenten: Gezielt Senior-gerechte Käufer.
  5. Kaufvertrag: Besondere Klauseln (Wohnrecht / Nießbrauch).
  6. Umzug / Übergabe: Nach Vereinbarung 2–6 Monate.

Recht & Steuer kompakt

  • Schenkung / Übertragung an Kinder: Freibeträge 400 000 € pro Kind alle 10 J.
  • Spekulationssteuer: Selbst genutzt ≥ 3 J. → steuerfrei.
  • Nießbrauch vs. Wohnrecht: Nießbrauch = Mieteinnahmen behalten.
  • Pflege­kosten & Verkauf: Eventuell Sozial­amts­regress / 10-Jahres-Frist.

3 praktische Tipps

Tipp 1: Beziehen Sie frühzeitig die Kinder mit ein – Streit kostet Zeit & Geld.
Tipp 2: Lassen Sie das Wohnrecht im Grundbuch Rang 1 – sichert Sie lebenslang ab.
Tipp 3: Kalkulieren Sie Umzugs- & Renovierungs­kosten mit ca. 8–10 % des Kaufpreises.

Kostenlose Erstberatung

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Häufige Fragen (FAQ)

Bekomme ich beim Teilverkauf wirklich mein Geld sofort? Ja, der Käufer zahlt den verein­barten Anteil (z. B. 70 %) in einer Summe aus. Sie zahlen monatlich ein Nutzungs­entgelt, solange Sie wohnen bleiben.
Muss ich auf den Verkaufs­er­lös Einkommen­steuer bezahlen? War die Immobilie in den letzten drei Jahren selbst bewohnt, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch? Wohnrecht = wohnen
Nießbrauch = wohnen + Miet­einnahmen behalten. Beide werden notariell im Grundbuch gesichert.
Wie lange dauert ein klassischer Verkauf? Im Raum München aktuell ca. 8–12 Wochen bis zum Notar, je nach Unterlagen.
Kann ich erst verkaufen und später ausziehen? Ja. Möglich sind z. B. Rückmiet­verträge oder ein befristetes Wohnrecht bis zum Umzug.

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