Wie man ein geerbtes Haus verkauft – ohne dass die Familie zerbricht

Ich werde oft kontaktiert, wenn Menschen eine Immobilie geerbt haben – und nicht wissen, wie es jetzt weitergehen soll. Der Verkauf ist eigentlich logisch. Praktisch jedoch: hochkompliziert.

Vor allem dann, wenn mehrere Erben beteiligt sind – zum Beispiel Geschwister, Tanten, Cousins. Und spätestens, wenn unterschiedliche Meinungen oder unausgesprochene Erwartungen aufeinandertreffen, spürt man: Es geht längst nicht mehr nur um das Haus.

Die eigentliche Frage lautet dann: Wie schaffen wir das gemeinsam – ohne Streit, ohne Verletzungen, ohne Schuldgefühle?

Wenn Sie sich das gerade fragen, sind Sie nicht allein.

Wenn aus einer Immobilie eine emotionale Erblast wird

Ein geerbtes Haus ist mehr als nur ein Objekt. Es ist häufig das Elternhaus, ein Ort der Kindheit, der Erinnerungen, der Familiengeschichte. Und genau deshalb hängt oft so viel daran:

  • Einer möchte das Haus behalten, aus sentimentalen Gründen.
  • Der andere will es verkaufen, weil er den emotionalen Ballast nicht tragen kann.
  • Der dritte ist einfach überfordert und zieht sich zurück.
  • Und manchmal geht es um alte Konflikte, die plötzlich wieder hochkommen.

Ich habe Fälle erlebt, in denen Geschwister, die 40 Jahre ein gutes Verhältnis hatten, nach einer Erbschaft kein Wort mehr miteinander gesprochen haben.

Dabei geht es selten um Gier. Sondern um Ohnmacht, Trauer, Schuldgefühle – und die Angst, dass durch diese Entscheidung etwas unwiderruflich kaputtgeht.

Der klassische Fehler: „Wir klären das unter uns“

Das klingt vernünftig – ist aber oft der Beginn monatelanger Missverständnisse.

Was häufig passiert:

  • Jeder hat eine andere Vorstellung vom Wert des Hauses
  • Einer organisiert Besichtigungen – die anderen fühlen sich übergangen
  • Jemand investiert privat in Instandhaltung – ohne Rücksprache
  • Am Ende entscheidet keiner – oder alle gleichzeitig, nur gegeneinander

Ich sage das nicht, um zu entmutigen. Sondern, um aufzuzeigen: Ein Verkauf aus der Erbengemeinschaft braucht Struktur, Transparenz – und vor allem: Neutralität.

Was Sie konkret tun können, um Streit zu vermeiden

Ich begleite regelmäßig Erbengemeinschaften beim Hausverkauf. Nicht als bloßer Verkäufer – sondern als jemand, der hilft, den Weg so zu gestalten, dass niemand das Gesicht verliert und alle das Gefühl haben, fair behandelt worden zu sein.

Dabei hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:

  1. Klärung der Eigentumsverhältnisse: Wer steht im Grundbuch? Gibt es einen Erbschein? Wer darf Entscheidungen treffen?
  2. Wertermittlung durch einen neutralen Dritten: Kein Bauchgefühl, sondern fundierte Marktanalyse mit schriftlicher Auswertung.
  3. Gemeinsame Absprache über das Ziel: Behalten? Vermieten? Verkaufen? Alle sollen ehrlich äußern dürfen, was sie möchten.
  4. Mediation, wenn nötig: Ich moderiere Gespräche ruhig und sachlich, ohne Partei zu ergreifen.
  5. Verkauf mit klarer Aufgabenverteilung: Ich übernehme Kommunikation, Besichtigungen, Preisverhandlungen – mit voller Transparenz.
  6. Aufteilung des Erlöses: Ich kläre mit allen Beteiligten und dem Notar die faire Auszahlung – auch bei Sonderregelungen.

Warum ein neutraler Makler mehr Frieden bringt als jede WhatsApp-Gruppe

Ich weiß: Man will am Anfang oft „keinen Dritten“ reinholen. Aber in der Praxis ist genau das die Lösung, die den größten Frieden schafft. Ich bin nicht Teil der Familie – das ist mein Vorteil. Ich urteile nicht, ich gleiche aus.

So wurden aus vielen meiner bisherigen Fälle echte Erleichterungsgeschichten. Manchmal mit Tränen beim Notar – aber Tränen der Erleichterung.

Was tun, wenn nicht alle verkaufen wollen?

Auch das passiert. Und auch dafür gibt es Wege. Entweder wird einer ausbezahlt – oder man prüft die Möglichkeit einer sogenannten Auseinandersetzungsklage. Viel häufiger jedoch hilft ein gemeinsames Gespräch mit einem strukturierten Lösungsangebot.

Fazit: Nicht das Haus zerstört Familien – sondern das Schweigen darüber

Wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen möchten und spüren, dass es „kompliziert werden könnte“, holen Sie sich frühzeitig Unterstützung. Nicht aus Schwäche – sondern aus Verantwortung.

Ich begleite Sie gern durch diesen Prozess – menschlich, rechtlich koordiniert, fair für alle Seiten. Sie können mich jederzeit ansprechen – vertraulich, ohne Verpflichtung.

Denn am Ende geht es nicht nur um den Verkauf eines Hauses. Sondern darum, dass am Tisch noch Weihnachten gefeiert werden kann.

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Häufig gestellte Fragen zum Verkauf eines geerbten Hauses

Was passiert, wenn sich die Erben nicht einig sind?

Wenn nicht alle Beteiligten einverstanden sind, liegt eine sogenannte „Erbengemeinschaft“ vor. Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden – das macht es oft schwierig. Eine gütliche Einigung ist immer der beste Weg. Wenn das nicht gelingt, kann einer der Erben eine sogenannte Auseinandersetzungsklage einreichen. In vielen Fällen lässt sich jedoch durch Mediation und neutrale Begleitung (z. B. durch einen Makler) eine Einigung ohne Gericht finden.

Muss ich das geerbte Haus sofort verkaufen?

Nein, ein sofortiger Verkauf ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Allerdings können laufende Kosten (Grundsteuer, Versicherungen, Kredite) zur Belastung werden. Auch Konflikte zwischen Erben nehmen häufig zu, je länger keine Entscheidung getroffen wird. Wer frühzeitig handelt, schützt also sowohl den Wert der Immobilie als auch das Familienverhältnis.

Was ist, wenn einer der Miterben das Haus behalten will?

Dann kann dieser Erbe versuchen, die anderen auszuzahlen – vorausgesetzt, alle sind damit einverstanden. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Marktwert und dem jeweiligen Erbanteil. Eine neutrale Wertermittlung ist in diesem Fall besonders wichtig, um Streit zu vermeiden.

Wie finde ich den richtigen Verkaufswert für das Haus?

Eine objektive Marktwertermittlung durch einen neutralen Makler oder Sachverständigen ist entscheidend. Online-Bewertungen liefern oft nur grobe Schätzungen. Ich empfehle eine schriftliche Bewertung auf Basis von Lage, Zustand und Marktumfeld – so fühlen sich alle Beteiligten fair behandelt.

Kann ich meinen Erbanteil einfach verkaufen?

Ja, grundsätzlich können Sie Ihren Anteil an der Erbengemeinschaft verkaufen – auch ohne Zustimmung der anderen. Allerdings ist das in der Praxis oft schwierig, da kaum jemand fremde Miterben „mitkaufen“ möchte. Besser ist es meist, gemeinsam eine Lösung zu finden, etwa durch Auszahlung oder gemeinsamen Hausverkauf.

Wer entscheidet über den Makler oder den Verkauf?

In einer Erbengemeinschaft müssen solche Entscheidungen einstimmig getroffen werden – alle Miterben müssen also zustimmen. Ich begleite oft genau solche Entscheidungsprozesse und helfe, Vertrauen herzustellen, damit alle Beteiligten ein gutes Gefühl bei der Wahl des Maklers und des Verkaufsweges haben.

Was ist eine Teilungsversteigerung – und sollte ich das tun?

Eine Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem das Haus zwangsweise versteigert wird, um die Erbengemeinschaft aufzulösen. Diese Variante führt fast immer zu einem niedrigeren Erlös und belastet das familiäre Verhältnis zusätzlich. Sie sollte wirklich nur das letzte Mittel sein, wenn keine Einigung möglich ist.

Was ist mit laufenden Kosten – wer zahlt die?

Bis zum Verkauf oder zur Auszahlung teilen sich die Miterben anteilig alle laufenden Kosten: Grundsteuer, Versicherungen, Reparaturen, ggf. Kredite. Oft übernimmt einer zunächst alles – was später geregelt werden muss. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig klare Absprachen zu treffen und alle Beteiligten zu informieren.

Wie schnell kann der Verkauf abgewickelt werden?

Das hängt vom Einigungswillen der Erbengemeinschaft ab. Technisch kann ein Verkauf innerhalb weniger Wochen abgewickelt werden, wenn alle kooperieren und die Unterlagen vollständig sind. Wenn es Abstimmungsprobleme gibt, kann sich der Prozess deutlich verlängern. Meine Aufgabe ist es, diesen Weg effizient und fair zu moderieren.

Wie läuft ein Verkauf über Sie als neutraler Makler ab?

Ich beginne immer mit einem gemeinsamen Gespräch – auf Wunsch auch getrennt mit den Beteiligten. Danach erfolgt eine transparente Wertermittlung, Abstimmung über das Vorgehen und eine faire Aufgabenverteilung. Ich übernehme Organisation, Kommunikation und Vermarktung – immer mit dem Ziel, dass niemand übergangen oder unter Druck gesetzt wird. Mein Ansatz: neutral, menschlich, lösungsorientiert.

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