Geerbtes Mehrfamilienhaus verkaufen: So nutzen Sie Ihren Steuerfreibetrag maximal
1 | Erst verstehen – dann entscheiden
Ein geerbtes Mehrfamilienhaus ist Chance und Herausforderung zugleich: Emotionale Bindung trifft auf hohe Marktwerte, laufende Instandhaltung – und komplexe Steuergesetze. Wer hier ohne Plan vorgeht, verschenkt schnell fünf- bis sechsstellige Beträge. Nehmen Sie sich daher zuerst Zeit für einen kühlen Fakten-Check, bevor Sie Verkaufs- oder Vermietungsentscheidungen treffen.
„Ein klarer Plan spart Steuern und Nerven – und schützt den Familienfrieden.“
— Deutscher Steuerberaterverband
2 | Steuern im Blick behalten
Diese drei Abgaben entscheiden, ob vom Verkaufserlös genug übrig bleibt:
Steuerart | Wann sie greift | Wie Sie sie mindern |
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Erbschaftsteuer | Sobald der Verkehrswert Ihres Erbteils den persönlichen Freibetrag übersteigt (Kinder = 400 000 €, Ehepartner = 500 000 €, Enkel = 200 000 € …). |
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Spekulationssteuer | Verkauf innerhalb von 10 Jahren ab Kaufdatum des Erblassers (nicht ab Ihrem Erbantritt). |
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Grunderwerbsteuer | Für Sie als Erben nicht relevant – sie trifft den Käufer. | – |
3 | Der 6-Schritte-Plan zum steuerschonenden Verkauf
- Verkehrswert feststellen – Gutachten beauftragen.
- Freibeträge ausschöpfen – ggf. Anteile übertragen.
- Spekulationsfrist prüfen – Verkauf jetzt oder später?
- Renovierungen absetzen – Kosten mindern den Gewinn.
- Verkaufsstrategie wählen – Asset-Deal, Share-Deal oder Aufteilung in Eigentumswohnungen.
- Professionell vermarkten – transparente Unterlagen + lokales Netzwerk = Höchstpreis.
4 | Typische Stolperfallen vermeiden
- Spekulationsfrist falsch berechnet – Start ist das ursprüngliche Kaufdatum.
- Fehlende Einigung in der Erbengemeinschaft.
- Zu niedrige Mieteinnahmen senken den Verkaufspreis.
- Unvollständige Unterlagen verlängern die Due-Diligence.
5 | Unser Versprechen
- Transparenz: Jeder Schritt ist nachvollziehbar dokumentiert.
- Spezialisierung: Fokus auf Erb- und Mehrfamilienhausverkäufe.
- Netzwerk: Steuerberater, Gutachter und Notare aus einer Hand.
- Erprobt & lokal: 300+ Transaktionen in Süddeutschland.
6 | FAQ
Kann ich Freibeträge erhöhen, indem ich Teile verschenke?
Ja. Alle 10 Jahre können Schenkungen erneut erfolgen – ideal für
Etappenverkäufe.
Fällt Spekulationssteuer an, wenn ich eine Wohnung selbst bewohne?
Der Gewinn aus der selbst bewohnten Einheit ist steuerfrei, die vermieteten
Einheiten unterliegen der 10-Jahres-Frist.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei Mehrfamilienhäusern ist eine freie Vereinbarung möglich; üblich sind
3 % + MwSt. je Partei.