Geerbtes Mehrfamilienhaus verkaufen: So nutzen Sie Ihren Steuerfreibetrag maximal

1 | Erst verstehen – dann entscheiden

Ein geerbtes Mehrfamilienhaus ist Chance und Herausforderung zugleich: Emotionale Bindung trifft auf hohe Marktwerte, laufende Instandhaltung – und komplexe Steuergesetze. Wer hier ohne Plan vorgeht, verschenkt schnell fünf- bis sechsstellige Beträge. Nehmen Sie sich daher zuerst Zeit für einen kühlen Fakten-Check, bevor Sie Verkaufs- oder Vermietungs­entscheidungen treffen.

„Ein klarer Plan spart Steuern und Nerven – und schützt den Familienfrieden.“

— Deutscher Steuerberaterverband
Tipp: Beauftragen Sie frühzeitig ein Verkehrswertgutachten. Es liefert die Basis für alle Steuer- und Preisverhandlungen.

2 | Steuern im Blick behalten

Diese drei Abgaben entscheiden, ob vom Verkaufserlös genug übrig bleibt:

Steuerart Wann sie greift Wie Sie sie mindern
Erbschaftsteuer Sobald der Verkehrswert Ihres Erbteils den persönlichen Freibetrag übersteigt (Kinder = 400 000 €, Ehepartner = 500 000 €, Enkel = 200 000 € …).
  • Jeder Miterbe nutzt seinen eigenen Freibetrag.
  • Schenkungen zu Lebzeiten alle 10 Jahre wiederholbar.
Spekulationssteuer Verkauf innerhalb von 10 Jahren ab Kaufdatum des Erblassers (nicht ab Ihrem Erbantritt).
  • Frist abwarten oder
  • mind. 3 Kalenderjahre Eigen- bzw. Familien­nutzung.
Grunderwerbsteuer Für Sie als Erben nicht relevant – sie trifft den Käufer.

3 | Der 6-Schritte-Plan zum steuer­schonenden Verkauf

  1. Verkehrswert feststellen – Gutachten beauftragen.
  2. Freibeträge ausschöpfen – ggf. Anteile übertragen.
  3. Spekulationsfrist prüfen – Verkauf jetzt oder später?
  4. Renovierungen absetzen – Kosten mindern den Gewinn.
  5. Verkaufsstrategie wählen – Asset-Deal, Share-Deal oder Aufteilung in Eigentumswohnungen.
  6. Professionell vermarkten – transparente Unterlagen + lokales Netzwerk = Höchstpreis.

4 | Typische Stolperfallen vermeiden

  • Spekulationsfrist falsch berechnet – Start ist das ursprüngliche Kaufdatum.
  • Fehlende Einigung in der Erbengemeinschaft.
  • Zu niedrige Mieteinnahmen senken den Verkaufspreis.
  • Unvollständige Unterlagen verlängern die Due-Diligence.

5 | Unser Versprechen

  • Transparenz: Jeder Schritt ist nachvollziehbar dokumentiert.
  • Spezialisierung: Fokus auf Erb- und Mehrfamilien­hausverkäufe.
  • Netzwerk: Steuerberater, Gutachter und Notare aus einer Hand.
  • Erprobt & lokal: 300+ Transaktionen in Süddeutschland.

6 | FAQ

Kann ich Freibeträge erhöhen, indem ich Teile verschenke?
Ja. Alle 10 Jahre können Schenkungen erneut erfolgen – ideal für Etappenverkäufe.

Fällt Spekulationssteuer an, wenn ich eine Wohnung selbst bewohne?
Der Gewinn aus der selbst bewohnten Einheit ist steuerfrei, die vermieteten Einheiten unterliegen der 10-Jahres-Frist.

Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei Mehrfamilienhäusern ist eine freie Vereinbarung möglich; üblich sind 3 % + MwSt. je Partei.

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